Seit dem 19.05.21 führen wir für Sie Modernisierungsarbeiten am System durch.
Es kommt daher zu Ausfällen bei der Anzeige der aktuellen Verkehrslage.
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
GDI-Service Rostock
Friedrichstraße 16
18057 Rostock
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Das Verkehrstelematiksystem ist datenschutzrechtlich in zwei Komponenten zu gliedern:
1. Bluetooth-Sensor und
2. Bluetooth-Server.
Im Weiteren wird ausschließlich auf die für den Datenschutz relevanten Betriebsarten eingegangen.
Auszug aus der Erklärung der Firma c.c.com (Hersteller der Bluetoothsensorik):
Die Sensoreinheit - angebracht am Straßenrand – scannt alle Bluetooth-Adressen, die sich für mindestens 3 Sekunden im Empfangsbereichs (250m) des Sensors befinden und auf ‚sichtbar1‘ gestellt sind.
Durch den Sensor wird eine anonyme Anfrage gestellt und Bluetooth-Schnittstellen von Geräten, die sich in den Fahrzeugen befinden, schicken ihre Bluetooth-Adresse zurück. Danach findet keine weitere Kommunikation statt, eine Verbindung wird und kann nicht aufgebaut werden.
Die vom Sensor empfangenen Bluetoothdatensätze beinhalten neben dem Zeitstempel auch eine gerätespezifische MAC-Adresse.
Der Sensor wandelt die ganze Adresse zusammen mit einem sogenannten “salt-value2” mit kryptographischen Verfahren in einen sogenannten ‚Hash‘-Wert der in der Folge nicht mehr zurück gerechnet werden kann. Es wird der SHA-2 mit 256 Bit Hash-Wert-Länge verwendet. Bevor nun der Hash-Wert mit Zeitstempel des Scanzeitpunktes an den Server übertragen wird, werden in bestimmten Zeitzyklen alle gebildeten Hash-Werte komprimiert und verschlüsselt über VPN3 übertragen.
Im Server werden die Daten empfangen, dekodiert (entpackt und überprüft) und je nach Anforderungen an die Datenbank übertragen. Die gespeicherten Hash-Werte mit dazugehörigen Attributen lassen nun auch mit sehr hohem Rechenaufwand4 keine Rückkehr zur ursprünglich gescannten Bluetooth-Adresse zu.
Der “salt-value” wird alle 24 Stunden gewechselt.
Die verschlüsselten Rohdaten werden im Sensor nach erfolgreicher Datenübertragung und im Server nach 12 Stunden gelöscht.
Die Daten werden ausschließlich im Server zur Berechnung der Reisezeit genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen. Die verarbeiteten Daten (MAC-Adresse und Zeitstempel) lassen keine Rückschlüsse auf den Anwender, sondern lediglich auf die verwendete Hardware zu. Zwischen den Geräten wird keine Verbindung (Pairing) aufgebaut. Durch das auf “nicht sichtbar” stellen in den BT-Einstellungen im eigenen Gerät, kann der Verkehrsteilnehmer verhindern erfasst zu werden.
Auskunft erteilt:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V
Herr Saß
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel. 0381 122 3230
1 Bedienung vieler Geräte lässt es zu die Bluetooth Schnittstelle aus oder auf unsichtbar zu schalten.
2 bezeichnet in der Kryptographie eine zufällig gewählte Zeichenfolge
3 virtuelle private Netzwerke
4 z.B. brute-force Methode
Gesetzliche Anforderung | Maßnahmenbeschreibung | |
---|---|---|
1. | Bezeichnung des Verfahrens und der bearbeitenden Stelle | Erfassung von Bluetooth-Adressen mobiler Geräte mit Hilfe von Bluetooth-Sensoren (Scanner) Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V Herr Saß Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Tel. 0381 122 3230 |
2. | den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Rechtsgrundlage zu Betrieb des Systems: Gem. FStrG i.v.m. Zuständigkeits-Verordnung-Straßenbau M-V und §60 StrWG-MV sind das Straßenbauamt Güstrow und die Hansestadt Rostock als Baulastträger für die Errichtung und den Betrieb der Netzbeeinflussungsanlage als Straßenbestandteil zuständig. Zweck der Erhebung: Berechnung der durchschnittlichen Reisezeit mit Bluetooth-Sensoren zum Betrieb einer Verkehrssteuerung in der Hansestadt Rostock und der B 105 wegen des hohen und stark schwankenden Verkehrsaufkommens. Erforderlichkeit: für die Berechnung von mittleren Reisezeiten zwischen zwei Messpunkten ist es erforderlich zwei Messwerte mit eindeutiger Messwertzuordnung zu erfassen. Die punktuelle Erfassung ist für eine Umlegung auf den ganzen Abschnitt nicht geeignet. Andere Verfahren (z.B. Erfassung und Pseudonymisierung von Nummernschildern) sind eingriffsintensiver oder nicht im gleichen Maß geeignet. |
3. | die Art der gespeicherten Daten | MAC-Adressen von auf “sichtbar” gestellten Bluetooth-Geräten, Zeitstempel |
4. | den Kreis der Betroffenen | Personen, die sich in der Nähe der Messstellen befinden und die Bluetooth-Geräte auf “sichtbar” gestellt haben |
5. | den Kreis der Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden | keine |
6. | geplante Datenübermittlung in Drittländer | keine |
7. | eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach §§21 und 22 | siehe vorangestelltes Datenschutzkonzept |